Diese Rezension kommt eigentlich viel zu spät – gilt sie doch einer Arbeit, die bereits vor dreizehn Jahren (1992) in Göttingen als Dissertation angenommen und fünf Jahre später (1997) für die Veröffentlichung abgeschlossen worden ist. Auf der anderen Seite ist es noch nicht zu spät – da das Thema nach wie vor nicht erledigt ist und Fragen der Anthropologie im ökumenischen Gespräch eher an Gewicht gewonnen haben. Der Verfasser gibt dazu am Beginn seiner Darstellung wichtige Hinweise (auf dem Spiel steht vor allem das „protestantische Vorverständnis“ vom Christenmenschen als „simul iustus et peccator“), wendet sich dann aber entschlossen seiner historisch-exegetischen Aufgabe zu. Ganz klassisch und in gewisser Weise ganz protestantisch erwartet er sich davon (17: „rein historisch“ fragend und analysierend) einen eigenständigen Beitrag der neutestamentlichen Wissenschaft zu aktuellen theologischen Fragen.
Nach einem Durchgang durch die jüngere Forschungsgeschichte (1897-1989) werden alle für die Entwicklung des „spezifisch paulinischen“ Sündenbegriffs (17f) relevanten Texte (aus 1Thess, Gal, 1/2Kor, Phil und Röm) exegetisch bearbeitet. Methodisch entscheidend ist dabei neben der historisch-chronologischen Betrachtungsweise die begriffliche Unterscheidung von „Hamartia“ (Sünde als Personifikation) und „Fehlverhalten“ (Verfehlungen als falsches Tun von Christen). Damit soll die These Rudolf Bultmanns überprüft werden, dass die Sünde bei Paulus nicht identisch sei mit den sittlichen Verfehlungen, so gewiss sie sich in ihnen darstellen könne (65f). Die theologische Sachfrage wird also ganz konsequent als terminologische bearbeitet. Das Ergebnis wird dann in zwei weiteren Kapiteln durch Textexegesen zur Ekklesiologie (2Kor 5,14-21; Röm 6,1-23) und zur Anthropologie des Paulus (Röm 7,1-8,39) überprüft und vertieft. Ein Schlussteil fasst die Ergebnisse in 12 Punkten zusammen – gefolgt von Literaturverzeichnis und Autorenregister.
Die These des klar und übersichtlich gegliederten und aufgebauten Buches ist deutlich formuliert: Der Christ ist nach Paulus durch die Taufe von der Macht der Sünde befreit, ist „in Christus“ der Gemeinde als dem „Leib Christi“ eingegliedert und lebt in ihr als einem „sündenfreien Raum“ und neuen Machtbereich (vgl. Titulatur, 64, 234, 313 usw.). Sachlich und begrifflich ist die Wirklichkeit der „neuen Schöpfung“ (204 u.ö.) von der überwundenen Vergangenheit klar geschieden: An die Stelle der Sündenmacht ist der sakramental vermittelte Geist (das Pneuma) getreten und bestimmt das neue Leben „in Christus“. Der Christ ist in diesem Sinne kein „Sünder“ mehr und demzufolge auch nicht dialektisch „gerecht und Sünder zugleich“ (Luther). Am Rande sei erwähnt, dass der Verfasser diese Denkfigur als im Grunde aus der vorreformatorischen Phase Luthers stammend zu erweisen sucht (34f, 267f, 313).
Umbach findet seine These an allen von ihm untersuchten Textstellen bei Paulus bestätigt. Selbst da, wo es um schwere Verfehlungen geht, kann er darauf hinweisen, dass sich der Begriff „hamartia“ nicht findet. Häufig geht es zudem gar nicht um konkrete Vorfälle oder gar um vollendeten Abfall, sondern Paulus ermahnt eher allgemein zu ethischer Bewährung oder warnt vor der Möglichkeit gänzlichen Heilsverlusts (so deutlich sagt Umbach es allerdings nur ein einziges Mal: 115 zu 1Kor 10). In 1Thess 4,3-8 werden mit „Unzucht“ und „Habgier“ exemplarisch zwei heidnische Laster behandelt, vor denen die Christen sich hüten (Indikativ 4,1.10) und weiter hüten sollen – von „Sünde“ ist im Hinblick auf die Gemeinde keine Rede (80f). Nach dem Galaterbrief gehört das Eingeschlossen-Sein unter die Sünde für den Menschen „in Christus“ der Vergangenheit an (98), und für Verfehlungen von Christen wird der Begriff „paraptoma“ verwendet, weil „Paulus die Galater noch nicht… aufgegeben hat“ (105). Der schwere Unzuchtsfall von 1Kor 5 ist zwar – wie jede „porneia“ – „Fehlverhalten“ (109); die Reaktion des Paulus darauf zeigt jedoch zweierlei: Die Gemeinde ist heilig und rein – ein sündenfreier Raum – und hat sich als solche zu bewahren (129); der Ausschluss des Übeltäters (mit Todesfolge) zielt letztlich nicht auf seine Vernichtung, sondern auf seine eschatologische Rettung, kann also die Taufe trotz der Größe der Verfehlung nicht ungeschehen machen (115). Der Begriff der Sündenmacht wird vermieden, das „pneuma“ des Ausgeschlossenen bleibt gerettet (135). Im Streit um das Essen von Götzenopferfleisch (1Kor 8-10) macht Paulus das Heil des christlichen „Bruders“ zum Maßstab des Willens Gottes und des eigenen Verhaltens und verwendet den Terminus „hamartanein“ („sündigen“, sc. gegen die Brüder und damit gegen Christus: 1Kor 8,12) warnend zur Bezeichnung einer „unmöglichen Möglichkeit“ (146, 212). Auch Krankheit und Tod in der Gemeinde als Strafe für „unwürdiges“ Verhalten bei der Herrenmahlsfeier (welches nicht als „Sünde“ bezeichnet wird) unterstreichen letztlich nur den besonderen Status der Christen: Solches dient jetzt der Züchtigung bzw. Erziehung durch Christus (an dessen Leib und Blut man „schuldig“ geworden ist), um dem zukünftigen Verdammungsurteil zu entgehen (1Kor 11,27-33). In 2Kor 12,19-13,10 wird denen, die (zuvor) gesündigt haben („prohamartekotes“), nicht konkret Exkommunikation und Heilsverlust angedroht, sondern der Apostel betont letztlich seine Vollmacht zur Auferbauung und nicht zur Zerstörung der Gemeinde und will die Korinther zur Selbstprüfung bewegen, um diese „letzte“ Möglichkeit eines Strafgerichts durch ihn überflüssig zu machen (163). Der Doppelausdruck in 12,21 bezeichnet nicht „unbußfertige Sünder“ (im Sinne eines rechtlich geregelten kirchlichen Bußinstituts), sondern Christen, die sich von ihrem (früheren) heidnischen Verhalten noch nicht abgewandt haben; sie müssen ihr neues „Sein“ erst noch im „Tun“ bewähren (169f). Auch der Fall jenes Gemeindeglieds, das Paulus in besonderer Weise „betrübt“ (2Kor 2,5) bzw. „Unrecht getan hat“ (7,12), ist nicht geeignet, das Vorhandensein eines kasuistisch geordneten Rechtsverfahrens für postbaptismale „Sünder“ zu belegen. Ebenso ist Paulus im Philipperbrief primär nicht an einem Tadel konkreter Missstände oder Vorfälle in der Gemeinde interessiert (192), sondern er kämpft wie überall um das „Bleiben in Christo“, welches das Sein des Gläubigen (Freiheit von der Macht der Sünde) im Tun bewährt (196). Im Rahmen der Adam-Christus-Typologie von Röm 5,12-21 führt Paulus seinen eigentlichen Sündenbegriff dann erst wirklich im präzisen Sinne ein (V. 12: Hamartia „erstmals mit Artikel gleichsam wie eine ‚personifizierte Größe’“) und stellt ihn zugleich der Gnade („charis“) als Gegenbegriff gegenüber (205). V.12a beschreibt „den Einbruch der ‚in ihrem Wesen durch Herrschaft charakterisierten Macht Sünde’ in die Welt, die durch die Herrschaft der „charis“ eschatologisch überwunden ist (V.21)“ (207, Zitat im Zitat: E. Brandenburger). Daraus folgt (in Verbindung mit Röm 5,8ff) terminologisch: „im ‚präbaptismalen Bereich’ (in Adam) sind nach Paulus die Menschen Sünder, im ‚postbaptismalen Bereich’ (in Christus) sind die Getauften Gerechtfertigte“ (209).
Die folgenden Textexegesen zur Ekklesiologie dienen vor allem der Absicherung und Verbreiterung des Gesagten durch eine genauere Untersuchung der Taufaussagen, der Formel „in Christus (sein)“ und der rechtfertigungstheologischen Entfaltung („neue Schöpfung“) im Blick auf die ekklesiologischen Implikationen und Konsequenzen. In Röm 6,12-23 ist wichtig, dass „Gerechtigkeit“ und „Sünde“ sich als absolut gedachte „Machtbereiche“ gegenüberstehen (265) und das Verhältnis von sakramental-ontologischem Heilsindikativ und ethischem Imperativ (Diener Gottes, nicht mehr der Sünde) besonders deutlich zum Ausdruck kommt. Im Zusammenhang mit dem „Leib Christi“ in 1Kor 11f wird (mit B. Kollmann) festgehalten, dass dem Abendmahl keine sündenvergebende Funktion zukommt – was nur logisch ist, wenn das Mahl nur von Christen gefeiert wird, diese aber per definitionem „sündlos“ sind, weil sie ihre Sündenvergebung ein für allemal in der Taufe empfangen haben (261-264, 316). Das Kapitel zur Anthropologie des Paulus in Röm 7 und 8 bringt dann neben der Rolle des Gesetzes (283f: Christus tritt an die Stelle der Sinaithora und hebt sie in den ursprünglichen Schöpfungswillen Gottes hinein auf) vor allem die wichtigen Aussagen über den Geist („pneuma“) als Taufgabe hinzu. Eine Analyse der Zukunfts- und Heilsgegenwartsaussagen von Röm 8 rundet das Ganze ab. Hier wie im ganzen Buch sind die Ausführungen des Verfassers von großer „systematischer“ Geschlossenheit. Dies rührt daher, dass er sich erklärtermaßen vollständig dem Ansatz von U. Schnelle anschließt (215f, 189 Anm. 469), der von einer ursprünglichen und durchgehenden Zusammengehörigkeit folgender Elemente bei Paulus ausgeht: lokal-seinshaftes Verständnis des „in Christus“ als Machtbereich, Bezogenheit auf die Taufe, Geist und Gerechtigkeit als eschatologische Taufgaben (Umbach möchte allerdings mit E. Käsemann und H. Hübner den „Machtcharakter“ der Gerechtigkeit stärker betont wissen als Schnelle: 254-257 mit Anm.en); des Weiteren gelten: die Rechtfertigungslehre als Entfaltung der Tauftheologie, das „Sein in Christus“ als die eigentliche Konstante paulinischer Theologie von 1Thess bis Röm. Es gibt m.E. gute Gründe, diesen Konnex aufzulösen und davon auszugehen, dass Wassertaufe, Geistempfang und In-Christus-Formel nicht durchgehend und schon gar nicht von Anfang an (vorpaulinisch und bei Paulus) zusammengehören; beispielsweise in 1Thess oder 2Kor ist davon wenig zu sehen (1Thess 4,8 legt einen Bezug zur Taufe nicht nahe und in 2Kor 5,14-21 sind die postulierten Zusammenhänge ebenfalls nicht deutlich genug gegeben). Es kann auch nicht gleichgültig sein, dass der Geist in Röm 6, wo dezidiert mit der Wassertaufe argumentiert wird, überhaupt nicht vorkommt und dort auch nicht hinpasst. Seine Wirksamkeit beginnt offensichtlich nicht mit der Taufe, sondern immer dann, wenn Christen bereit sind, sich von ihm „führen“ zu lassen (Röm 8,14). Man muss deswegen nicht bestreiten, dass das Pneuma zur Grundausstattung der Christen gehört, seit sie das Evangelium angenommen haben (vgl. Röm 5,5; 8,15; „eiper“ [wenn anders] in Röm 8,9 hat tatsächlich „nicht konditionalen, sondern affirmativen Sinn“ [294]). Aber dennoch kann sich seine Wirksamkeit erst dann wirklich entfalten, wenn sich die Christen entschlossen an ihm ausrichten und seiner Orientierung folgen (Röm 8,13).
Wenn man solche Differenzierungen vornimmt, wird man vieles in den Einzelexegesen Umbachs anders sehen müssen. Doch wird man seiner generellen These deswegen nicht die Zustimmung versagen können. Er hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Sünde bei Paulus eine im Prinzip überwundene Größe der Vergangenheit ist. Der Christ steht nicht mehr unter ihrer Herrschaft und ist deswegen auch nicht als „gerecht und Sünder zugleich“ zu bezeichnen. Mag es sich in anderen neutestamentlichen Schriften anders verhalten – auf Paulus (insbesondere auf Röm 7) kann man sich für diese Redeweise nicht berufen.
Doch scheint mir Umbach seine „im Prinzip“ richtige These zu überziehen. Es geht nämlich genau um das sprachlich richtige Verständnis dieses „im Prinzip“. Umbach verwendet es selbst einmal sinngemäß, wenn er davon spricht, dass die Gemeinde für Paulus „jedenfalls prinzipiell“ ein sündenfreier Raum ist (113). Dies klingt doch sehr nach „im Prinzip, aber es gibt Ausnahmen“. Ansonsten sagt er vielfach, dass die Sünde „grundsätzlich“ eine Vergangenheitsgröße geworden ist, dass der getaufte Christ ihr „grundsätzlich“ nicht mehr unterworfen ist, o.ä. (16, 27, 29, 34, 207, 249, 313, 315; 18: grundsätzlich „und für immer“). Wie ist das genau zu verstehen? Auf der einen Seite heißt es, es gebe „grundsätzlich keine Einflüsse“ der Sünde mehr (19, vgl. 203), auf der anderen Seite muss und kann sich der Christ aber gegen sie wehren (27, vgl. 315 oben). Und wenn der Satan die Gemeinde „immer noch grundsätzlich (!) bedroht als ‚widergöttliche Macht’“ (181), wieso dann nicht auch die Hamartia?
Umbach muss selbst zugeben, dass Verfehlungen in der Gemeinde „vorhanden sind“ (182), dass deren Reinheit „real gefährdet“ ist (119), dass auch die Christen noch „Versuchungen“ ausgesetzt sind (71 Anm. 28, 315), ja er spricht einmal sogar von „schwerem Fehlverhalten als Auswirkungs- und Angriffsfläche der Hamartia“ (113). Warum also nicht unbefangen auch die Bezeichnung „Sünde(n)“ verwenden? Dass diese auch für Christen eine konkrete und stets aktuelle prinzipielle Möglichkeit und potenzielle Gefahr darstellen, ist m.E. auch die nächstliegende Auslegung von Röm 6,12f. Eine „Denkmöglichkeit“ mag man abwehren können (Umbach 211 zu Röm 6,2.15) – die in diesen Versen „erfragte“ Handlungsmöglichkeit („sündigen“) bleibt bestehen (die Abwehr erfolgt nur optativisch!). Hinzu kommt der terminologische Aspekt: Paulus verwendet nun einmal für das von Umbach so genannte „Fehlverhalten“ Begriffe von der Wurzel „hamart-“ (1Kor 6,18; 8,12; 15,34; 2Kor 12,21; Röm 14,23). Daraus ergibt sich als entscheidender Einwand gegen Umbachs Sprachregelung: Die paulinischen Begriffe für Verfehlungen der Christen stehen sprachlich viel näher bei „hamartia“ als das deutsche Wort „Fehlverhalten“ bei „Sünde“. Genau diese Beobachtung lässt aber die Frage entstehen, ob nicht doch auch ein engerer sachlicher Zusammenhang besteht: „Die Sünde“ sucht weiterhin ihren Einfluss geltend zu machen (nicht sie ist ja vernichtet, sondern der Leib der Sünde bzw. der alte Mensch; so auch Umbach 250), um „Sünde(n)“ bei den Christen zu erzeugen. Ich stimme mit Umbach völlig darin überein, dass sie jetzt diesem Einfluss nicht wehrlos ausgesetzt sind, sondern ihn im Gegenteil (durch den Geist: 299) leicht zurückweisen können (27, 71 Anm. 28, 315; insofern ist das Sündigen für Paulus gedanklich die Ausnahme von der Regel der „Sündlosigkeit“ und „die Sünde“ „grundsätzlich“ entmachtet: Die alten Sünden sind vergeben und neue braucht man nicht mehr zu begehen). Aber die Glaubenden müssen dies nun auch tun! Es ist keine „unmögliche“ (141 Anm. 293, 146, 212), sondern leider eine sehr reale Möglichkeit des Rückfalls, mit der die Gemeinden des Paulus (und auch andere frühchristliche Gemeinden) schon sehr schnell (vgl. Gal 1,6) zu tun hatten.
Ein weiterer Punkt, über den das Gespräch fortgesetzt werden muss, betrifft das Verständnis der Sünde als „Macht“. Umbach nennt es „eine der Hauptthesen dieser Arbeit“, dass der paulinische Sündenbegriff „weniger einen menschlichen Tatbegriff, als vielmehr den einer widergöttlichen dämonischen Macht bezeichnet“ (126f); die Auseinandersetzung wird hauptsächlich mit meiner Studie von 1987 „Metaphorik und Personifikation der Sünde“ (WUNT II 25) geführt. Die Ausführungen leiden auch hier unter Übertreibungen – in diesem Fall v.a. unter einer überpointierten Darstellung meiner Position. Zunächst ergibt sich aus dem Obigen klar, dass auch für mich „die Sünde“ bei Paulus eine „grundsätzlich“ überwundene Größe ist (vgl. Metaphorik 170; gegen Umbach 57 Anm. 144, der mir in dieser Hinsicht Unklarheit vorwirft). Ebenso stimme ich mit Umbach darin überein, dass der spezifisch paulinische Sündenbegriff anderes und mehr bezeichnet als „die Summe menschlichen Fehlverhaltens“ (17) oder die „Gesamtheit von Verfehlungen“ (136 Anm. 273), auch nicht einfachhin – wie er mir unterstellt – „menschliches Fehlverhalten und menschliche Verfehlungen“ (314). Die Frage kann auch nicht sein, „ob jedes falsche Verhalten von Paulus mit ‚Hamartia’ bezeichnet wird oder nicht“ (66; natürlich nicht!). Vielmehr spreche ich vom „Inbegriff menschlicher Tatverfehlungen“ und von einem „personifizierten Tatbegriff“ (z.B. Metaphorik 142), um gerade die Besonderheit und den „Mehrwert“ des paulinischen Sündenbegriffs zu kennzeichnen. Genauso unumstritten ist, dass die Hamartia in der Tat „die Tiefendimension des menschlichen Fehlverhaltens, von dem sie noch einmal unterschieden ist“ (Umbach 56, im Orig. kursiv), bezeichnet (allerdings würde ich nicht formulieren, dass sie „jenseits vom menschlichen Fehlverhalten steht“ [207 Anm. 535]). Denn sie ist eine dem Menschen gegenübertretende Wirklichkeit, die in Röm 7 als alleiniges handelndes Subjekt erscheint (und nicht der Mensch; vgl. Metaphorik 120, 127). Auch handelt es sich bei der Personifikation der Sünde mitnichten um eine bloße „metaphorische“ oder „bildliche“ Redeweise, wie die Ausführungen auf S. 56 bei Umbach suggerieren könnten. Die ganzen theoretischen Überlegungen in Teil III meiner Studie (Metaphorik 131-143) dienten doch dazu, ein bloß ornatives oder instrumentelles Rhetorikverständnis abzuweisen und die Personifikation als eine die Wirklichkeit nach bestimmten (wenngleich nicht dämonologischen) Erfahrungen strukturierende und damit erschließende Redeweise zu definieren. Es geht um eine Unheilserfahrung, bei der die Taten des Menschen sich ihm gegenüber verselbständigen und auf ihn zurückschlagen, d.h. um etwas, das vom Ich des Menschen und der Summe seiner Taten sehr wohl zu unterscheiden ist. Wesentliche Anforderungen, die Umbach an die Bestimmung des paulinischen Sündenbegriffs stellt, sind damit erfüllt. Offensichtlich einseitig ist seine Interpretation von Röm 5,12: Durch sündiges bzw. ungehorsames Tun des Einen (Adam) kam die Sünde in die Welt, d.h. zu allen Menschen (12d) – so weit richtig, es müsste jedoch „12c“ heißen –, und bestimmt seitdem generell deren Tun und Ergehen (201). Der zweite Satzteil unterschlägt völlig die Begründungsstruktur von V.12c-d: Der Tod ist deswegen zum Schicksal aller Menschen geworden, weil sie alle gesündigt haben (Tatbegriff!). Und in ihrem Sündigen sind sie nicht nur durch das Ursprungsverhängnis der Sünde (Unvermeidlichkeit des Sündigens von Adam her) bestimmt – so sollte man hier besser und genauer statt „Macht“ sagen –, sondern sie ratifizieren es auch durch ihre eigenen Sündentaten. Ganz schief ist auch die Formulierung: „Sie (sc. die „hamartia“) machte die Menschen zu „hamartoloi“, indem sie über sie herrschte“ (206, mit Verweis auf Röm 5,21). Zu „Sündern“ geworden sind die Menschen nach 5,19 „durch den Ungehorsam des einen Menschen“ (sc. Adam). Auch hier ist also von der Unentrinnbarkeit des Sündigens die Rede und nicht – wie in 5,21 – von der unheilvollen Herrschaft der Hamartia. Aber auch dann sollte man bei der paulinischen Metaphorik bleiben und sie nicht durch den allgemeinen „Macht“-Begriff ersetzen. Überhaupt fällt auf, dass Umbach seiner These entgegenstehende Indizien zwar erkennt, sie aber argumentativ überspielt – z.B. die Synonymität von „Übertretung“ (Tatbegriff!) und „Sünde“ in 5,20 (206f) oder die Opposition von „Sünde“ und „Gehorsam“ in 6,16 (255). Die auf S. 55 geäußerte Kritik, göttliches Strafhandeln (nach Röm 1) und Eigendynamik der Hamartia (nach Röm 5-7) stünden bei mir am Ende mehr oder weniger unverbunden nebeneinander, während Paulus die Macht der Hamartia der Macht Gottes zu- bzw. unterordnen könne (vgl. „paredoken“ in Röm 1,24.26.28), nehme ich wie folgt auf: Der personifizierte Sündenbegriff des Paulus zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er nicht mehr differenziert zwischen dem Strafhandeln Gottes (vgl. 303: seiner „Oberaufsicht“), den immer wieder begangenen Sünden der Menschen (beginnend mit Adam) selbst und der Eigendynamik der Sünde, die sich selbst zu reproduzieren vermag. Deswegen ist der von mir gewählte Ausdruck „Abstraktnomen“ für den paulinischen Sündenbegriff (Metaphorik 157) sinnvoll, denn als „Inbegriff menschlicher Tatverfehlungen“ (s.o.) „abstrahiert“ er gerade von den genannten Unterschieden und weist auf den großen, unentwirrbaren Unheilskomplex hin, den „die Sünde“ in der Welt darstellt.
Mein Fazit: Trotz der eindrucksvollen Einzelexegesen kann die These von der Hamartia als personifiziertem Tatbegriff nicht als widerlegt gelten und steht sogar im Ganzen – wie gezeigt – der These Umbachs näher, als er selbst wahr haben will.
Günter Röhser/Bonn, Oktober 2005 |